Folgekostenversicherung für Schönheitsoperationen: Was Sie wissen sollten

Folgekostenversicherung für Schönheitsoperationen: Was Sie wissen sollten

Wer eine ästhetische Operation plant, stößt früher oder später auf den Begriff Folgekostenversicherung. Eine Folgekostenversicherung für eine Schönheits-OP soll Kosten abfedern, die durch Komplikationen nach dem Eingriff entstehen können. Dieser Beitrag erklärt, warum solche Versicherungen angeboten werden, was sie grundsätzlich regeln und worauf Sie beim Vergleich achten sollten.

Warum es Folgekostenversicherungen gibt

Hintergrund ist eine Regelung im Sozialgesetzbuch: Treten nach einer medizinisch nicht notwendigen ästhetischen Operation Folgeerkrankungen auf, muss die gesetzliche Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Behandlungskosten beteiligen (§ 52 Abs. 2 SGB V). Diesen Eigenanteil tragen Sie zunächst selbst.

Bei einer Behandlung im Ausland kommt hinzu, dass für Länder außerhalb der EU bzw. des EWR – dazu gehört Armenien – eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse nur in Ausnahmefällen vorgesehen ist (§ 18 SGB V). Eine Folgekostenversicherung soll solche finanziellen Lücken je nach Vertrag ganz oder teilweise schließen.

Wichtig ist dabei die Abgrenzung: Eine Folgekostenversicherung ersetzt weder Ihre Krankenversicherung noch eine sorgfältige Klinikwahl. Sie ändert auch nichts an den medizinischen Risiken eines Eingriffs. Sie kann lediglich – im Rahmen der vereinbarten Bedingungen – die finanziellen Folgen bestimmter Komplikationen abmildern. Ob das für Sie relevant ist, hängt stark von Ihrer persönlichen Situation ab.

Was eine Folgekostenversicherung für eine Schönheits-OP grundsätzlich abdeckt

Die Bedingungen unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter erheblich. Häufig adressieren solche Versicherungen folgende Bereiche:

  • Kosten für die Behandlung von Komplikationen, die in einem Zusammenhang mit dem versicherten Eingriff stehen
  • den Eigenanteil, den die gesetzliche Krankenkasse nach § 52 Abs. 2 SGB V in Rechnung stellt
  • gegebenenfalls Kosten für einen medizinisch notwendigen Folgeeingriff
  • gegebenenfalls Leistungen bei Behandlungen im Ausland oder bei einem notwendigen Rücktransport

Ob und in welchem Umfang diese Punkte in einem konkreten Vertrag enthalten sind, lässt sich nur anhand der jeweiligen Versicherungsbedingungen beurteilen.

Typische Grenzen und Ausschlüsse

Ebenso wichtig wie die Leistungen sind die Einschränkungen. Viele Verträge enthalten Regelungen, die Sie kennen sollten, bevor Sie sich entscheiden. Dazu können gehören:

  • Ausschluss bestimmter Eingriffe oder Länder
  • Ausschluss von Korrekturen, die allein aus ästhetischer Unzufriedenheit gewünscht werden
  • Höchstbeträge für die Erstattung
  • Selbstbehalte, die Sie in jedem Fall tragen
  • zeitliche Begrenzungen des Versicherungsschutzes nach dem Eingriff
  • Fristen, innerhalb derer die Versicherung vor dem Eingriff abgeschlossen sein muss
  • Anforderungen an Dokumentation und Meldung eines Schadensfalls

Lesen Sie die Bedingungen deshalb vollständig und nicht nur die Zusammenfassung.

Fragen, die Sie vor dem Abschluss stellen sollten

Um verschiedene Angebote vergleichen zu können, hilft eine Liste gezielter Fragen. Lassen Sie sich die Antworten schriftlich geben:

  1. Ist der geplante Eingriff ausdrücklich versichert?
  2. Gilt der Versicherungsschutz auch für Eingriffe in Armenien bzw. außerhalb von EU und EWR?
  3. Wird der Eigenanteil nach § 52 Abs. 2 SGB V übernommen?
  4. Sind Folgebehandlungen in Deutschland und im Ausland gleichermaßen abgedeckt?
  5. Welche Höchstbeträge, Selbstbehalte und Fristen gelten?
  6. Welche Unterlagen benötigt die Versicherung im Schadensfall?
  7. Bis wann muss die Versicherung vor dem Eingriff abgeschlossen werden?

Bei Unklarheiten kann eine unabhängige Versicherungsberatung oder Verbraucherberatung hilfreich sein.

Folgekostenversicherung und Klinikleistungen abgrenzen

Manche Kliniken übernehmen unter bestimmten Bedingungen selbst Kosten für Folgebehandlungen vor Ort. Eine solche Regelung ist keine Versicherung, kann aber Teil Ihrer Planung sein. Klären Sie mit der Klinik schriftlich, was sie übernimmt – und prüfen Sie dann, welche Lücken eine Versicherung schließen könnte. So vermeiden Sie doppelte Absicherung an einer Stelle und fehlende an einer anderen.

Bewahren Sie Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen und die schriftlichen Zusagen der Klinik gemeinsam mit Ihren medizinischen Unterlagen auf. Nehmen Sie Kopien auch auf die Reise mit. Sollte nach dem Eingriff eine Behandlung nötig werden, haben Sie so alle relevanten Informationen schnell zur Hand – für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte ebenso wie für die Versicherung.

Häufige Fragen

Ist eine Folgekostenversicherung Pflicht?

Nein. Ob eine solche Versicherung für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation, dem geplanten Eingriff und Ihrem bestehenden Versicherungsschutz ab.

Empfiehlt MedArmenia einen bestimmten Anbieter?

Nein. MedArmenia vermittelt keine Versicherungen und gibt keine Versicherungsberatung. Wir weisen lediglich darauf hin, dass Sie sich vor einer Behandlung über das Thema informieren sollten.

Reicht meine Auslandsreisekrankenversicherung nicht aus?

Geplante Behandlungen im Ausland und deren Folgen sind in vielen Auslandsreisekrankenversicherungen ausgeschlossen. Prüfen Sie Ihre Vertragsbedingungen genau oder fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach.

Die Folgekostenversicherung ist einer von mehreren Punkten, die Sie vor einer Behandlungsreise klären sollten. Eine Übersicht aller wichtigen Schritte finden Sie in unserer Checkliste zur Reisevorbereitung.