Mit dem Rückflug ist eine Behandlung im Ausland nicht abgeschlossen. Kontrollen, Fragen zur Wundheilung oder unerwartete Beschwerden können auch nach der Rückkehr anfallen. Die Nachsorge nach einer OP im Ausland sollten Sie deshalb planen, bevor Sie überhaupt abreisen – nicht erst, wenn Sie wieder zu Hause sind.
Warum Sie die Nachsorge vor der Reise planen sollten
Die Klinik im Ausland übernimmt die Kontrollen, solange Sie vor Ort sind. Nach Ihrer Rückkehr ist sie aber nicht mehr ohne Weiteres persönlich erreichbar. Wer dann Ansprechpartner ist, sollte vorher feststehen. Andernfalls suchen Sie im Ernstfall unter Zeitdruck nach einer Praxis, die Ihren Fall übernimmt.
Eine frühzeitige Planung hilft Ihnen außerdem, realistisch einzuschätzen, welche Wege, Kosten und Termine nach der Rückkehr auf Sie zukommen.
Nachsorge nach OP im Ausland: Wer übernimmt was?
Es ist hilfreich, die Rollen klar zu verteilen:
- Die Klinik im Ausland übernimmt Untersuchung, Aufklärung, Behandlung und die Kontrolltermine vor Ort. Sie sollte Ihnen außerdem sagen, wie Sie sie nach der Rückkehr für Rückfragen erreichen.
- Ihre Ärztin oder Ihr Arzt in Deutschland kann Kontrollen nach der Rückkehr übernehmen und ist Ansprechpartner, wenn Beschwerden auftreten – sofern Sie das vorab vereinbart haben.
- Sie selbst sorgen dafür, dass alle Unterlagen vorliegen und beide Seiten informiert sind.
- MedArmenia unterstützt bei der Organisation und gibt Hinweise, welche Unterlagen Sie mitnehmen sollten, erbringt aber keine ärztlichen Leistungen.
Eine Praxis in Deutschland finden
Informieren Sie Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt schon vor der Reise über Ihr Vorhaben. Fragen Sie, ob die Praxis Kontrollen nach Ihrer Rückkehr übernehmen kann oder an wen Sie sich wenden sollten. Nicht jede Praxis ist bereit, die Nachsorge nach einem Eingriff zu übernehmen, der an anderer Stelle durchgeführt wurde.
Für Fragen, die den Eingriff selbst betreffen, kann eine fachärztliche Praxis sinnvoll sein. Achten Sie dabei auf die Qualifikation: In Deutschland ist die Bezeichnung „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ geschützt, der Begriff „Schönheitschirurg“ dagegen nicht.
Unterlagen, die Sie aus der Klinik mitnehmen sollten
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt in Deutschland kann Sie nur dann gut betreuen, wenn die Informationen aus der Klinik vollständig vorliegen. Bitten Sie vor der Abreise um:
- einen Arztbrief mit Diagnose, durchgeführtem Eingriff und Verlauf
- den Operationsbericht
- einen Medikationsplan für die Zeit nach der Rückkehr
- gegebenenfalls einen Implantatpass mit Hersteller, Typ und Seriennummer
- Hinweise zu Kontrollen, Verbänden, Kompressionswäsche und Verhaltensregeln
- Kontaktdaten der Klinik für Rückfragen – auch für Ihre Ärztin oder Ihren Arzt in Deutschland
Fragen Sie vorab, in welcher Sprache diese Unterlagen ausgestellt werden, und klären Sie, ob Ihre Praxis in Deutschland sie lesen kann oder ob eine Übersetzung nötig ist.
Kosten der Nachsorge und Folgeerkrankungen
Nachsorgeleistungen nach einem ästhetischen Eingriff können als Privatleistung abgerechnet werden. Fragen Sie Ihre Praxis vorab, welche Kosten auf Sie zukommen können.
Besonders wichtig: Treten nach einer medizinisch nicht notwendigen ästhetischen Operation Folgeerkrankungen auf, muss die gesetzliche Krankenkasse Sie an den Kosten der Behandlung beteiligen (§ 52 Abs. 2 SGB V). Informieren Sie sich deshalb vor der Reise über eine Folgekosten- bzw. Komplikationsversicherung. Klären Sie außerdem mit der Klinik, wer die Kosten trägt, wenn ein Korrektureingriff nötig wird.
Wenn nach der Rückkehr Beschwerden auftreten
Lassen Sie sich von der Klinik erklären, bei welchen Warnzeichen Sie ärztliche Hilfe suchen sollten. Bei akuten Beschwerden wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder den Rettungsdienst. Bei weniger dringenden Fragen ist Ihre vorab vereinbarte Praxis in Deutschland die erste Anlaufstelle. Informieren Sie in beiden Fällen auch die Klinik, damit alle Beteiligten den Verlauf kennen.
Häufige Fragen
Muss meine Hausärztin oder mein Hausarzt die Nachsorge übernehmen?
Eine Verpflichtung, Kontrollen nach einem im Ausland durchgeführten ästhetischen Eingriff zu übernehmen, sollten Sie nicht voraussetzen. Sprechen Sie Ihre Praxis deshalb vor der Reise an.
Was ist, wenn ich die Klinik nach der Rückkehr nicht erreiche?
Lassen Sie sich vor der Abreise einen verlässlichen Kontaktweg nennen und notieren Sie ihn. Bei akuten Beschwerden hat die ärztliche Versorgung in Deutschland Vorrang.
Brauche ich eine Übersetzung meiner Unterlagen?
Das hängt von der Sprache der Unterlagen und Ihrer Praxis ab. Klären Sie dies möglichst vor der Reise.
Wie die Nachsorge in den gesamten Ablauf einer Behandlungsreise eingebettet ist, lesen Sie auf unserer Seite Ablauf. MedArmenia ist keine Klinik und gibt keine medizinische Beratung. Bei organisatorischen Fragen erreichen Sie uns über das Kontaktformular.
