Wer nach einem Schönheitschirurgen sucht, stößt auf viele unterschiedliche Bezeichnungen. Nicht jede davon sagt etwas über die tatsächliche Weiterbildung aus. Dieser Beitrag erklärt, welche Titel in Deutschland geschützt sind, wie Sie Qualifikationen im Ausland einordnen und welche Fragen Ihnen bei der Auswahl helfen.
Schönheitschirurg: ein Begriff ohne geschützte Bedeutung
Der Begriff „Schönheitschirurg“ ist in Deutschland nicht geschützt. Das bedeutet: Er sagt für sich genommen nichts darüber aus, welche Facharztweiterbildung eine Ärztin oder ein Arzt abgeschlossen hat. Die Bezeichnung ist im allgemeinen Sprachgebrauch verbreitet und wird häufig in Werbung und Suchanfragen verwendet – als Qualifikationsnachweis eignet sie sich jedoch nicht.
Das heißt nicht, dass jemand, der sich so nennt, nicht qualifiziert sein kann. Es bedeutet lediglich, dass Sie genauer nachfragen sollten.
Ähnliches kann für weitere Bezeichnungen gelten, die zwar fachlich klingen, aber nicht der offiziellen Facharztbezeichnung entsprechen. Achten Sie deshalb auf die genaue Formulierung auf Websites, Visitenkarten oder Praxisschildern. Steht dort ausdrücklich eine Facharztbezeichnung, lässt sich diese in der Regel nachprüfen. Allgemeine Begriffe ohne Bezug zu einer abgeschlossenen Weiterbildung sind dagegen wenig aussagekräftig.
Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Anders verhält es sich mit der Bezeichnung „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ beziehungsweise „Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie“. Dabei handelt es sich in Deutschland um einen geschützten Facharzttitel. Er darf nur nach Abschluss der entsprechenden Weiterbildung und einer Prüfung geführt werden.
Wenn eine in Deutschland tätige Ärztin oder ein in Deutschland tätiger Arzt diesen Titel angibt, können Sie bei Unsicherheit bei der zuständigen Landesärztekammer nachfragen.
Je nach Eingriff können auch Ärztinnen und Ärzte anderer Fachrichtungen im Rahmen ihres Fachgebiets ästhetische Behandlungen durchführen. Entscheidend ist, dass die Qualifikation zum geplanten Eingriff passt. Fragen Sie im Zweifel konkret nach, welche Weiterbildung für den jeweiligen Eingriff vorliegt.
Qualifikationen im Ausland einordnen
Bei einer Behandlung im Ausland gelten die Titel und Weiterbildungsordnungen des jeweiligen Landes. Ein deutscher Facharzttitel wird dort nicht vergeben, und ausländische Bezeichnungen lassen sich nicht immer eins zu eins übersetzen. Das ist zunächst weder gut noch schlecht – es erfordert aber gezielte Fragen.
Hilfreich sind konkrete Angaben, etwa:
- In welchem Fachgebiet wurde die Facharztweiterbildung abgeschlossen, und wo?
- Seit wann ist die Ärztin oder der Arzt in diesem Fachgebiet tätig?
- Wie häufig wird der geplante Eingriff von dieser Person durchgeführt?
- Ist die Ärztin oder der Arzt im jeweiligen Land zur Berufsausübung zugelassen?
- Verfügt die Klinik über die erforderliche Zulassung für den geplanten Eingriff?
Lassen Sie sich die Antworten schriftlich geben. Seriöse Kliniken haben in der Regel kein Problem damit, solche Angaben offenzulegen.
Wer ist noch am Eingriff beteiligt?
Bei einer Operation arbeitet nicht nur die operierende Ärztin oder der operierende Arzt. Auch die Narkose und die Betreuung nach dem Eingriff spielen eine wichtige Rolle. Fragen Sie deshalb auch:
- Wer ist für die Narkose verantwortlich, und welche Qualifikation hat diese Person?
- Wer betreut Sie nach dem Eingriff in der Klinik?
- Wer ist Ihr Ansprechpartner, wenn nach der Rückkehr Fragen auftreten?
Das persönliche Gespräch als Entscheidungsgrundlage
Titel und Lebensläufe sind ein wichtiger Anhaltspunkt, ersetzen aber nicht das persönliche Aufklärungsgespräch. Darin sollte die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt Sie untersuchen, Ihre Wünsche besprechen, Alternativen und Risiken erläutern und auch sagen, was ein Eingriff nicht leisten kann. Ob ein Eingriff für Sie infrage kommt, wird erst auf dieser Grundlage entschieden.
Achten Sie darauf, wie Sie sich in diesem Gespräch fühlen: Werden Ihre Fragen ernst genommen? Erhalten Sie Bedenkzeit? Wird ehrlich über Grenzen gesprochen? Auch das gehört zu einer guten Arztwahl.
Häufige Fragen
Ist ein Schönheitschirurg automatisch Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie?
Nein. „Schönheitschirurg“ ist kein geschützter Begriff. Ob eine bestimmte Facharztqualifikation vorliegt, müssen Sie gezielt erfragen.
Gilt der deutsche Facharzttitel auch für Ärztinnen und Ärzte in Armenien?
Nein. In Armenien gelten die dortigen Regeln zur Weiterbildung und Berufsausübung. Fragen Sie deshalb nach der konkreten Weiterbildung, der Zulassung und der Erfahrung mit dem geplanten Eingriff.
Kann MedArmenia mir einen bestimmten Arzt empfehlen?
MedArmenia gibt keine medizinische Beratung. Wir stellen Kontakt zur Klinik her und holen auf Wunsch Informationen zu Behandlungsteam und Qualifikationen ein, damit Sie selbst eine informierte Entscheidung treffen können.
Welche Fragen Sie vor einer Behandlungsreise außerdem klären sollten, finden Sie in unserer Checkliste zur Reisevorbereitung. Bei Fragen zur Organisation erreichen Sie uns über das Kontaktformular.
